Frist sichern
Verkündungsdatum, Gericht und Aktenzeichen klären. Die Einlegungsfrist beträgt grundsätzlich nur eine Woche.
Nach einem Strafurteil laufen kurze, nicht verlängerbare Fristen. Wir sichern den Verfahrensstand, prüfen Urteil und Hauptverhandlung auf Rechtsfehler und übernehmen die Revisionsbegründung vor Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichten.
Für die erste Fristklärung genügen Gericht, Aktenzeichen und Datum der Urteilsverkündung.
Das Revisionsgericht vernimmt regelmäßig keine Zeugen neu. Maßgeblich sind die schriftlichen Urteilsgründe und der rechtlich dokumentierbare Verfahrensablauf. Deshalb beginnt seriöse Revisionsarbeit nicht mit einer Erfolgszusage, sondern mit einer vollständigen und methodischen Prüfung.
Wir übernehmen Mandate nach erstinstanzlichen Urteilen der Landgerichte und Oberlandesgerichte ebenso wie Revisionen gegen Berufungsurteile oder Sprungrevisionen. Bei Bedarf stimmen wir die Übergabe unmittelbar mit der bisherigen Verteidigung ab.
So wird die Revisionsbegründung aufgebaut →Verkündungsdatum, Gericht und Aktenzeichen klären. Die Einlegungsfrist beträgt grundsätzlich nur eine Woche.
Schriftliches Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll, Anträge, Beschlüsse und relevante Aktenteile zusammenführen.
Sachrüge und mögliche Verfahrensrügen getrennt untersuchen; Zulässigkeit, Beruhen und Rechtsfolge mitdenken.
Tragfähige Rügen vollständig, fristgerecht und in der prozessual erforderlichen Form ausarbeiten.
Einlegung, richtige Einlegungsstelle, Ausgangsgericht und Rechtsmittelweg werden zuerst abgesichert.
Feststellungen, Beweiswürdigung, Schuldspruch, Strafzumessung, Maßregeln und Einziehung werden rechtlich kontrolliert.
Protokoll, Anträge, Beschlüsse und Akteninhalt werden auf vollständig belegbare Verfahrensfehler ausgewertet.
Tragfähige Angriffspunkte werden fristgerecht, präzise und ohne aussichtslose Nebenkriegsschauplätze vorgetragen.

Strafverteidigung seit 2006. Revisionsmandate werden nicht an eine anonyme Bearbeitungsplattform ausgelagert, sondern anwaltlich geführt und anhand der vollständigen Verfahrensunterlagen geprüft.
Die Revisionsarbeit wird zentral koordiniert; persönliche Besprechungen sind nach Vereinbarung an allen ausgewiesenen Kanzleistandorten möglich.
Schubystr. 128, 24837 Schleswig
04621 944 8680Standortdetails →ZentralstandortHolzdamm 36, 20099 Hamburg
040 22 8686 600Standortdetails →ZentralstandortHanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt am Main
069 34877151-0Standortdetails →ZentralstandortFürther Str. 27, 90429 Nürnberg
0911 360 692 60Standortdetails →Entscheidungen der Strafsenate des BGH, aller deutschen Oberlandesgerichte und des BayObLG werden auf unserer separaten Informationsseite anhand amtlicher Volltexte eingeordnet. So bleibt diese Website auf das konkrete Mandat konzentriert.
Zum Rechtsprechungsportal →Für die erste Einordnung genügen regelmäßig Gericht, Aktenzeichen, Datum der Urteilsverkündung und die Information, ob bereits ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Sonderlagen wie Abwesenheit bei der Verkündung oder eine schon erfolgte Zustellung werden anschließend konkret geklärt.
Für die sofortige Fristklärung nicht. Das schriftliche Urteil wird aber für die belastbare Prüfung der Sachrüge und der Erfolgsaussichten benötigt. Für mögliche Verfahrensrügen kommen insbesondere Protokoll, Anträge, Beschlüsse und weitere Aktenteile hinzu.
Ja. Die Revisionsbegründung kann neu übernommen werden, wenn Fristen, Zuständigkeiten und die Übergabe der vollständigen Unterlagen sofort geklärt werden. Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung unmittelbar mit der bisherigen Verteidigung.
Zu Beginn werden nur die für Frist und Verfahrensstand nötigen Angaben erfasst. Anschließend wird abgestimmt, welche Unterlagen digital oder über die bisherige Verteidigung beziehungsweise das Gericht beschafft werden. Sensible Akten sollen nicht unkoordiniert über unsichere Kanäle versandt werden.
Die Revisionsarbeit wird zentral koordiniert und kann unabhängig vom Sitz des Ausgangsgerichts bundesweit übernommen werden. Persönliche Besprechungen sind nach Vereinbarung an den ausgewiesenen Zentralstandorten, Zweigstellen und Besprechungszentren möglich.
Zuerst werden Frist, Gericht, Aktenzeichen und Rechtsmittelstand geklärt. Danach wird festgelegt, welche Unterlagen benötigt werden und wie sie beschafft werden. Erst auf dieser Grundlage werden Prüfungsumfang, weiterer Ablauf und eine belastbare Einschätzung abgestimmt.
Wir klären den aktuellen Stand und welche Unterlagen als Nächstes benötigt werden.