Urteil verkündet?Die Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche eingelegt werden.Frist prüfen →
Chilcott Rechtsanwälte · Revision bundesweit

Revision im Strafrecht.
Jetzt zählt Präzision.

Nach einem Strafurteil laufen kurze, nicht verlängerbare Fristen. Wir sichern den Verfahrensstand, prüfen Urteil und Hauptverhandlung auf Rechtsfehler und übernehmen die Revisionsbegründung vor Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichten.

Für die erste Fristklärung genügen Gericht, Aktenzeichen und Datum der Urteilsverkündung.

seit 2006Rechtsanwalt im Strafrecht
24 Standortepersönlich und digital erreichbar
BGH & OLGbundesweite Revisionsvertretung
ein PrüfungsplanFrist, Urteil, Protokoll und Akte
Revisionsverteidigung ist keine zweite Tatsacheninstanz

Der Angriff richtet sich gegen Rechtsfehler – nicht gegen ein unerwünschtes Ergebnis allein.

Das Revisionsgericht vernimmt regelmäßig keine Zeugen neu. Maßgeblich sind die schriftlichen Urteilsgründe und der rechtlich dokumentierbare Verfahrensablauf. Deshalb beginnt seriöse Revisionsarbeit nicht mit einer Erfolgszusage, sondern mit einer vollständigen und methodischen Prüfung.

Wir übernehmen Mandate nach erstinstanzlichen Urteilen der Landgerichte und Oberlandesgerichte ebenso wie Revisionen gegen Berufungsurteile oder Sprungrevisionen. Bei Bedarf stimmen wir die Übergabe unmittelbar mit der bisherigen Verteidigung ab.

So wird die Revisionsbegründung aufgebaut →
Vom Urteil zur Begründung

Vier Schritte. Eine feste Frist.

01

Frist sichern

Verkündungsdatum, Gericht und Aktenzeichen klären. Die Einlegungsfrist beträgt grundsätzlich nur eine Woche.

02

Unterlagen ordnen

Schriftliches Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll, Anträge, Beschlüsse und relevante Aktenteile zusammenführen.

03

Rechtsfehler prüfen

Sachrüge und mögliche Verfahrensrügen getrennt untersuchen; Zulässigkeit, Beruhen und Rechtsfolge mitdenken.

04

Revision begründen

Tragfähige Rügen vollständig, fristgerecht und in der prozessual erforderlichen Form ausarbeiten.

Was wir übernehmen

Das Revisionsmandat – klar abgegrenzt und vollständig bearbeitet.

01

Sofortige Frist- und Zuständigkeitsprüfung

Einlegung, richtige Einlegungsstelle, Ausgangsgericht und Rechtsmittelweg werden zuerst abgesichert.

02

Unabhängige Urteilsprüfung

Feststellungen, Beweiswürdigung, Schuldspruch, Strafzumessung, Maßregeln und Einziehung werden rechtlich kontrolliert.

03

Prüfung möglicher Verfahrensrügen

Protokoll, Anträge, Beschlüsse und Akteninhalt werden auf vollständig belegbare Verfahrensfehler ausgewertet.

04

Ausarbeitung der Revisionsbegründung

Tragfähige Angriffspunkte werden fristgerecht, präzise und ohne aussichtslose Nebenkriegsschauplätze vorgetragen.

Rechtsanwalt Markus Chilcott
Persönlich verantwortlich

Rechtsanwalt Markus Chilcott.

Strafverteidigung seit 2006. Revisionsmandate werden nicht an eine anonyme Bearbeitungsplattform ausgelagert, sondern anwaltlich geführt und anhand der vollständigen Verfahrensunterlagen geprüft.

  • persönliche anwaltliche Verantwortung
  • bundesweite Kommunikation mit Mandanten und Instanzverteidigern
  • klare Trennung zwischen erster Fristklärung und belastbarer Erfolgsprüfung
  • Einordnung aktueller Rechtsprechung über das eigenständige Fachportal
Fachliches Profil ansehen
Bundesweit erreichbar

Vier Zentralstandorte. 20 weitere regionale Anlaufstellen.

Die Revisionsarbeit wird zentral koordiniert; persönliche Besprechungen sind nach Vereinbarung an allen ausgewiesenen Kanzleistandorten möglich.

Zentralstandort

Schleswig

Schubystr. 128, 24837 Schleswig

04621 944 8680Standortdetails →
Zentralstandort

Hamburg

Holzdamm 36, 20099 Hamburg

040 22 8686 600Standortdetails →
Zentralstandort

Frankfurt am Main

Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt am Main

069 34877151-0Standortdetails →
Zentralstandort

Nürnberg

Fürther Str. 27, 90429 Nürnberg

0911 360 692 60Standortdetails →
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Eigenständiges Fachportal

Aktuelle Revisionsrechtsprechung – täglich geprüft.

Entscheidungen der Strafsenate des BGH, aller deutschen Oberlandesgerichte und des BayObLG werden auf unserer separaten Informationsseite anhand amtlicher Volltexte eingeordnet. So bleibt diese Website auf das konkrete Mandat konzentriert.

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Häufige erste Fragen

Was nach einem Strafurteil wichtig ist.

Welche Angaben brauchen Sie für die erste Fristklärung?

Für die erste Einordnung genügen regelmäßig Gericht, Aktenzeichen, Datum der Urteilsverkündung und die Information, ob bereits ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Sonderlagen wie Abwesenheit bei der Verkündung oder eine schon erfolgte Zustellung werden anschließend konkret geklärt.

Muss das schriftliche Urteil bereits vorliegen?

Für die sofortige Fristklärung nicht. Das schriftliche Urteil wird aber für die belastbare Prüfung der Sachrüge und der Erfolgsaussichten benötigt. Für mögliche Verfahrensrügen kommen insbesondere Protokoll, Anträge, Beschlüsse und weitere Aktenteile hinzu.

Kann die Kanzlei eine bereits eingelegte Revision übernehmen?

Ja. Die Revisionsbegründung kann neu übernommen werden, wenn Fristen, Zuständigkeiten und die Übergabe der vollständigen Unterlagen sofort geklärt werden. Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung unmittelbar mit der bisherigen Verteidigung.

Wie werden die Unterlagen übermittelt?

Zu Beginn werden nur die für Frist und Verfahrensstand nötigen Angaben erfasst. Anschließend wird abgestimmt, welche Unterlagen digital oder über die bisherige Verteidigung beziehungsweise das Gericht beschafft werden. Sensible Akten sollen nicht unkoordiniert über unsichere Kanäle versandt werden.

An welchem Standort wird die Revision bearbeitet?

Die Revisionsarbeit wird zentral koordiniert und kann unabhängig vom Sitz des Ausgangsgerichts bundesweit übernommen werden. Persönliche Besprechungen sind nach Vereinbarung an den ausgewiesenen Zentralstandorten, Zweigstellen und Besprechungszentren möglich.

Was passiert nach der ersten Kontaktaufnahme?

Zuerst werden Frist, Gericht, Aktenzeichen und Rechtsmittelstand geklärt. Danach wird festgelegt, welche Unterlagen benötigt werden und wie sie beschafft werden. Erst auf dieser Grundlage werden Prüfungsumfang, weiterer Ablauf und eine belastbare Einschätzung abgestimmt.

Revision beginnt mit Fristsicherheit

Gericht, Aktenzeichen und Urteilsdatum bereithalten.

Wir klären den aktuellen Stand und welche Unterlagen als Nächstes benötigt werden.

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