Revisionsanwalt Schleswig.
Am Hauptkanzleisitz in Schleswig wird die bundesweite Revisionsarbeit zentral koordiniert – von der sofortigen Fristsicherung bis zur ausgearbeiteten Sach- oder Verfahrensrüge.
Schleswig
Schubystr. 128, 24837 Schleswig
04621 944 8680Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Schleswig ist Hauptkanzleisitz und zentrale Postanschrift der Kanzlei. Hier laufen Akten, Urteile und die revisionsrechtliche Prüfung zusammen. Mandanten aus dem Landesteil Schleswig, aus Flensburg und von der West- oder Ostküste erhalten damit einen dauerhaft erreichbaren Ausgangspunkt für ein hoch spezialisiertes Rechtsmittelmandat.
Am Standort Schleswig können Unterlagen nach Abstimmung persönlich übergeben und Besprechungen vor Ort durchgeführt werden. Umfangreiche Verfahrensakten werden digital strukturiert; kurze Wege zum Hauptkanzleisitz erleichtern insbesondere die Abstimmung mit Instanzverteidigern aus dem nördlichen Schleswig-Holstein.
Amtsgericht Schleswig und Landgericht Flensburg
Bei Verfahren aus Schleswig ist sorgfältig zu unterscheiden: Gegen ein amtsgerichtliches Urteil kann – statt der Berufung – eine Sprungrevision in Betracht kommen; über Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts entscheidet regelmäßig das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Erstinstanzliche landgerichtliche Urteile gelangen demgegenüber zum Bundesgerichtshof. Die Wahl des richtigen Rechtsmittelwegs muss deshalb unmittelbar nach der Verkündung geklärt werden.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Kann ich die Revisionsunterlagen in Schleswig persönlich abgeben?
Ja. Schleswig ist Hauptkanzleisitz und Postanschrift. Bitte stimmen Sie wegen laufender Fristen die Übergabe dennoch vorab telefonisch ab.
Welches Revisionsgericht ist für ein Urteil aus Schleswig zuständig?
Das hängt von Ausgangsgericht und Verfahrensstufe ab. Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts und Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile führen regelmäßig zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht; bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof zuständig.
Kann die Kanzlei auch nach einer Verhandlung in Flensburg übernehmen?
Ja. Der Hauptkanzleisitz koordiniert Revisionsmandate aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Flensburg und darüber hinaus bundesweit.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
