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Zentralstandort · Hessen

Revisionsanwalt Frankfurt am Main.

Der Frankfurter Zentralstandort verbindet bundesweite Revisionsspezialisierung mit guter Erreichbarkeit für Mandanten aus dem Rhein-Main-Gebiet.

Zentralstandort

Frankfurt am Main

Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt am Main

069 34877151-0Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Revisionsverteidigung vor Ort

Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.

Frankfurt am Main ist Zentralstandort Mitte. Von hier aus können Revisionsmandate aus Hessen und angrenzenden Regionen effizient übernommen werden. Die Lage an der Hanauer Landstraße eignet sich für abgestimmte persönliche Besprechungen, während die eigentliche Urteils- und Aktenanalyse standortübergreifend organisiert wird.

Frankfurter Verfahren können eine hohe Akten- und Dokumentendichte aufweisen. Eine belastbare Revisionsprüfung beginnt deshalb mit einem Unterlagenplan: Urteil und Protokoll zuerst, anschließend die für konkrete Verfahrensrügen benötigten Anträge, Beschlüsse, Urkunden und Aktenstellen. So bleibt die Prüfung trotz der nicht verlängerbaren Begründungsfrist kontrollierbar.

Gerichte und Rechtsmittelweg

Amtsgericht Frankfurt am Main und Landgericht Frankfurt am Main

Für Verfahren aus Frankfurt ist die Verfahrensstufe entscheidend. Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts werden regelmäßig vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main geprüft. Gegen erstinstanzliche Urteile einer großen Strafkammer richtet sich die Revision zum Bundesgerichtshof. Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren sind dabei Feststellungen, Vermögenszuordnung, Einziehung und Strafzumessung eigenständig zu untersuchen.

Häufige Fragen aus Frankfurt am Main

Standort, Zuständigkeit und Übergabe.

Übernimmt die Kanzlei Revisionen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet?

Ja. Der Frankfurter Zentralstandort dient Mandanten aus Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und dem weiteren Rhein-Main-Gebiet; Revisionsmandate werden bundesweit bearbeitet.

Ist bei einem Urteil des Landgerichts Frankfurt der BGH zuständig?

Bei einem erstinstanzlichen Urteil grundsätzlich ja. Hat das Landgericht dagegen als Berufungsgericht entschieden, ist regelmäßig das Oberlandesgericht Frankfurt zuständig.

Werden auch Einziehungsentscheidungen geprüft?

Ja. Neben Schuldspruch und Strafe kann die revisionsrechtliche Kontrolle auch Einziehung, Vermögenszuordnung und die dazu getroffenen Feststellungen erfassen.

Weitere Standorte

Bundesweite Revisionsverteidigung.

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