Revisionsanwalt Leverkusen.
Die Leverkusener Zweigstelle verbindet lokale Erreichbarkeit zwischen Köln und Düsseldorf mit spezialisierter Revisionsarbeit.
Leverkusen
Ludwig-Erhard-Platz 1, 51373 Leverkusen
0221 96 88 1290Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Leverkusener Strafsachen gehören regelmäßig zum Landgerichtsbezirk Köln. Die Zweigstelle am Ludwig-Erhard-Platz schafft einen persönlichen Kontaktpunkt, ohne die Revisionsbearbeitung räumlich zu begrenzen. Mandanten profitieren von der Nähe zu Köln und zugleich von einer bundesweiten, unabhängigen Urteilsprüfung.
Nach einem Verfahren in Köln oder Leverkusen kann die Übergabe durch den bisherigen Verteidiger digital erfolgen. Persönliche Besprechungen sind in Leverkusen möglich. Für die revisionsrechtliche Qualität kommt es darauf an, Erinnerungen an die Hauptverhandlung mit dem beweiskräftigen Protokoll und den schriftlichen Anträgen abzugleichen.
Amtsgericht Leverkusen und Landgericht Köln
Für Sprungrevisionen gegen Urteile des Amtsgerichts Leverkusen und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Köln ist regelmäßig das Oberlandesgericht Köln zuständig. Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof geprüft. Die unterschiedliche Zuständigkeit macht eine genaue Erfassung des bisherigen Verfahrensgangs unverzichtbar.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Ist für Strafsachen aus Leverkusen das Landgericht Köln zuständig?
Leverkusen gehört regelmäßig zum Landgerichtsbezirk Köln. Die konkrete Zuständigkeit des Revisionsgerichts hängt zusätzlich von Verfahrensstufe und Ausgangsentscheidung ab.
Kann die Kanzlei nach einem Urteil in Köln über die Leverkusener Zweigstelle beauftragt werden?
Ja. Revisionsmandate werden bundesweit übernommen; die Zweigstelle bietet einen regional gut erreichbaren Besprechungsort.
Wer entscheidet über ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln?
Über die Revision entscheidet grundsätzlich der Bundesgerichtshof.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
