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Zentralstandort · Bayern

Revisionsanwalt Nürnberg.

Der Nürnberger Zentralstandort schafft einen spezialisierten Zugang zur strafrechtlichen Revision für Nordbayern und Süddeutschland.

Zentralstandort

Nürnberg

Fürther Str. 27, 90429 Nürnberg

0911 360 692 60Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Revisionsverteidigung vor Ort

Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.

Nürnberg ist Zentralstandort Süd. Von der Fürther Straße aus können Mandanten und Instanzverteidiger aus Franken sowie dem süddeutschen Raum persönliche Termine vereinbaren. Die Revisionsbearbeitung bleibt dennoch bundesweit einheitlich: Fristen, Urteil, Protokoll und Akte bestimmen den Arbeitsablauf.

In mehrtägigen oder umfangreichen Hauptverhandlungen ist das Gedächtnis der Beteiligten wertvoll, ersetzt aber nicht den revisionsrechtlich erforderlichen Tatsachenvortrag. Deshalb werden Erinnerungen des Mandanten und des bisherigen Verteidigers mit Protokoll, Anträgen und gerichtlichen Beschlüssen abgeglichen. So entsteht aus dem Verhandlungsverlauf eine prüfbare Rüge – oder eine klare Entscheidung gegen einen nicht tragfähigen Ansatz.

Gerichte und Rechtsmittelweg

Amtsgericht Nürnberg und Landgericht Nürnberg-Fürth

Bei Nürnberger Strafsachen ist zwischen Sprungrevision, Revision gegen ein Berufungsurteil und Revision gegen ein erstinstanzliches landgerichtliches Urteil zu unterscheiden. Für die ersten beiden Fallgruppen ist regelmäßig das Oberlandesgericht Nürnberg zuständig; erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof überprüft.

Häufige Fragen aus Nürnberg

Standort, Zuständigkeit und Übergabe.

Kann ich am Nürnberger Standort persönlich beraten werden?

Ja, nach vorheriger Terminvereinbarung am Zentralstandort in der Fürther Straße.

Welche Revisionen entscheidet das OLG Nürnberg?

Regelmäßig insbesondere Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts. Für erstinstanzliche landgerichtliche Urteile ist grundsätzlich der BGH zuständig.

Kann die Kanzlei mit meinem bisherigen Verteidiger zusammenarbeiten?

Ja. Gerade bei längeren Hauptverhandlungen ist eine abgestimmte Übergabe von Protokoll, Anträgen und Erinnerungen häufig besonders wertvoll.

Weitere Standorte

Bundesweite Revisionsverteidigung.

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Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.

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