Revisionsanwalt Kassel.
Die Kasseler Zweigstelle erschließt spezialisierte Revisionsverteidigung für Nordhessen – mit persönlicher Erreichbarkeit und zentraler juristischer Analyse.
Kassel
Fünffensterstr. 2, 34117 Kassel
0561 473 9596 0Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Kassel liegt als Justizstandort in Nordhessen deutlich entfernt vom Oberlandesgericht in Frankfurt. Für Mandanten ändert diese Entfernung nichts am revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab. Die Zweigstelle in der Fünffensterstraße bietet einen lokalen Kontaktpunkt; Akte und Urteil werden digital und standortübergreifend bearbeitet.
Die geographische Mitte Deutschlands erleichtert persönliche Termine, ist aber nicht der Grund für die Mandatsübernahme. Entscheidend ist der spezialisierte Blick auf den Aktenstoff. Unterlagen werden nicht nur gesammelt, sondern nach Rügekomplexen geordnet: Verfahrensvoraussetzungen, Besetzung, Beweisaufnahme, Verteidigungsrechte, Urteilsgründe und Rechtsfolgen.
Amtsgericht Kassel und Landgericht Kassel
Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Kassel und Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile fallen regelmäßig in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof geprüft. Bei der Rechtsmittelwahl nach einem amtsgerichtlichen Urteil ist besonders zu klären, ob Tatsachen erneut verhandelt werden sollen.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Kann ich in Kassel persönlich zur Revision beraten werden?
Ja, Termine in der Zweigstelle Fünffensterstraße 2 werden vorab vereinbart.
Ist für Kasseler Sprungrevisionen das OLG Frankfurt zuständig?
Regelmäßig ja. Die konkrete Zuständigkeit hängt von Ausgangsgericht und Verfahrensart ab.
Spielt die Entfernung zum Revisionsgericht eine Rolle?
Für die schriftliche Revisionsprüfung kaum. Maßgeblich sind Urteil, Protokoll, Akte und eine formgerechte Begründung.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
