Revisionsanwalt Kiel.
Die Kieler Zweigstelle verbindet die Nähe zu den Gerichten der Landeshauptstadt mit der zentral koordinierten Revisionsarbeit der Kanzlei.
Kiel
Hopfenstr. 1D, 24114 Kiel
0431 55 685 150Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Kiel ist Sitz von Amts- und Landgericht; das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht befindet sich in Schleswig. Die Zweigstelle in der Hopfenstraße ermöglicht persönliche Besprechungen nahe dem Kieler Zentrum. Für die Revision wird dennoch nicht die räumliche Nähe, sondern die vollständige Aufbereitung des Verfahrensstoffs entscheidend.
Bei Verfahren mit mehreren Hauptverhandlungstagen werden Anträge und Beschlüsse häufig in verschiedenen Aktenbänden geführt. Die Revisionsbearbeitung erstellt deshalb eine eigene Chronologie und prüft, welche Vorgänge durch das Protokoll bewiesen werden und welche ergänzenden Schriftstücke innerhalb der Begründungsfrist vollständig vorgetragen werden müssen.
Amtsgericht Kiel und Landgericht Kiel
Gegen Berufungsurteile des Landgerichts Kiel und im Fall einer Sprungrevision gegen amtsgerichtliche Urteile entscheidet regelmäßig das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Ein erstinstanzliches Urteil einer großen Strafkammer des Landgerichts wird grundsätzlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Gerade bei der Entscheidung zwischen Berufung und Sprungrevision ist früh zu klären, ob neue Tatsachen oder ausschließlich Rechtsfragen im Mittelpunkt stehen.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Wo liegt die Kieler Zweigstelle?
In der Hopfenstraße 1D, 24114 Kiel. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Ist das Oberlandesgericht für Kiel in Kiel selbst?
Nein. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Schleswig.
Kann die Revision eines erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Kiel übernommen werden?
Ja. Diese Revision wird grundsätzlich vom Bundesgerichtshof entschieden und kann bundesweit durch die Kanzlei bearbeitet werden.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
