Revisionsanwalt Hildesheim.
In Hildesheim steht die Kanzlei für eine ruhige, strukturierte Prüfung des Urteils – unabhängig davon, wie belastend die Hauptverhandlung verlaufen ist.
Hildesheim
Gravelottestr. 14, 31134 Hildesheim
05121 9286 99 0Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Die Hildesheimer Zweigstelle liegt in der Gravelottestraße. Sie schafft einen regionalen Besprechungsort für Mandanten aus Hildesheim und dem südlichen Niedersachsen. Die revisionsrechtliche Arbeit konzentriert sich anschließend auf die objektivierbaren Grundlagen: schriftliches Urteil, Protokoll, Anträge, Beschlüsse und Akte.
Nach einer Verurteilung schildern Mandanten verständlicherweise zunächst den aus ihrer Sicht ungerechten Verlauf. Die Aufgabe der Revisionsverteidigung besteht darin, daraus prüfbare Rechtsfragen zu bilden: Wurde ein Antrag rechtsfehlerhaft behandelt? Fehlt ein Hinweis? Ist die Beweiswürdigung lückenhaft? Nur diese Übersetzung schafft einen tragfähigen Revisionsansatz.
Amtsgericht Hildesheim und Landgericht Hildesheim
Für Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Entscheidungen und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Hildesheim ist regelmäßig das Oberlandesgericht Celle zuständig. Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Diese Unterscheidung beeinflusst auch Form, Adressat und strategische Ausrichtung der Begründung.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Gibt es in Hildesheim eine Zweigstelle für persönliche Termine?
Ja, in der Gravelottestraße 14. Termine werden vorab vereinbart.
Kann ein als unfair empfundener Prozess allein mit Revision angegriffen werden?
Nicht ohne Weiteres. Die Revision benötigt einen konkreten Rechtsfehler, der zulässig geprüft werden kann und für das Urteil relevant ist.
Welches Revisionsgericht prüft Berufungsurteile des Landgerichts Hildesheim?
Regelmäßig das Oberlandesgericht Celle.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
