Revisionsanwalt Mainz.
Die Mainzer Zweigstelle ergänzt den Frankfurter Zentralstandort und schafft einen regionalen Zugang zur Revisionsverteidigung in Rheinland-Pfalz.
Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz
06131 88888 22Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Mainz gehört zum Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz, liegt aber zugleich im eng verflochtenen Rhein-Main-Gebiet. Die Zweigstelle in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße ermöglicht persönliche Termine auf der rheinland-pfälzischen Seite; die Revisionsbearbeitung kann mit dem Frankfurter Zentralstandort abgestimmt werden.
Für Mandanten ist die Ländergrenze im Alltag oft wenig spürbar; revisionsrechtlich bleibt sie relevant. Die Kanzlei ordnet das Verfahren deshalb eindeutig dem richtigen Instanzenzug zu und kombiniert die örtliche Kontaktmöglichkeit mit einer zentralen, bundesweiten Prüfung.
Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz
Sprungrevisionen gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Mainz und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts werden regelmäßig durch das Oberlandesgericht Koblenz geprüft. Bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof zuständig. Die Nähe zu Frankfurt ändert an dieser gerichtlichen Zuständigkeit nichts.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Ist für Mainz das OLG Frankfurt oder das OLG Koblenz zuständig?
Für Mainzer Verfahren ist regelmäßig das Oberlandesgericht Koblenz zuständig, soweit die Revision zum Oberlandesgericht führt.
Kann das Mandat über Frankfurt oder Mainz betreut werden?
Ja. Beide Standorte arbeiten innerhalb derselben Kanzlei; die revisionsrechtliche Bearbeitung wird abgestimmt.
Wann entscheidet bei einem Mainzer Verfahren der BGH?
Grundsätzlich bei Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Mainz.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
