Revisionsanwalt Magdeburg.
Die Magdeburger Zweigstelle bietet spezialisierte Revisionsverteidigung für Sachsen-Anhalt mit persönlicher regionaler Anbindung.
Magdeburg
Hegelstr. 39, 39104 Magdeburg
0391 50 55 99 40Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Magdeburg ist Landeshauptstadt und bedeutender Strafgerichtsstandort. Die Zweigstelle in der Hegelstraße ermöglicht persönliche Gespräche in zentraler Lage. Revisionsentscheidungen werden – abhängig vom Ausgangsgericht – durch das Oberlandesgericht Naumburg oder den Bundesgerichtshof getroffen.
Eine Revision aus Magdeburg wird nach denselben Qualitätsmaßstäben bearbeitet wie jedes andere bundesweite Mandat. Lokale Erreichbarkeit erleichtert die persönliche Abstimmung; die juristische Arbeit folgt einem festen Ablauf mit Fristenkontrolle, Protokollanalyse, chronologischer Fehlersuche und Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe.
Amtsgericht Magdeburg und Landgericht Magdeburg
Das Oberlandesgericht Naumburg entscheidet regelmäßig über Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Magdeburg. Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Für die Bearbeitung ist daher nicht nur das Aktenzeichen, sondern die genaue Rolle des Landgerichts im bisherigen Verfahren wichtig.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Warum ist für Magdeburg das OLG Naumburg relevant?
Es ist das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt und entscheidet regelmäßig über Sprungrevisionen sowie Revisionen gegen Berufungsurteile aus dem Bezirk.
Kann ich in Magdeburg persönlich vorsprechen?
Ja, in der Zweigstelle Hegelstraße 39 nach vorheriger Terminvereinbarung.
Muss ich für eine BGH-Revision nach Karlsruhe fahren?
Regelmäßig nicht. Die Revision wird schriftlich begründet; eine Revisionshauptverhandlung findet nur in einem Teil der Verfahren statt.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
