Revisionsanwalt Leipzig.
Die Leipziger Zweigstelle bietet einen regionalen Zugang zur bundesweiten Revisionsverteidigung für Sachsen und Mitteldeutschland.
Leipzig
Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig
0341 978 5227 0Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
Leipzig ist ein bedeutender Gerichtsstandort in Sachsen. Die Zweigstelle am Friedrich-List-Platz ist für persönliche Besprechungen gut erreichbar. Revisionsrechtlich ist gleichwohl zwischen den Leipziger Tatsachengerichten und dem Oberlandesgericht Dresden beziehungsweise dem Bundesgerichtshof zu unterscheiden.
Die Leipziger Standortseite verbindet lokale Orientierung mit einer bundesweit einheitlichen Methode. Nach Fristsicherung und Aktenbeschaffung werden Verfahrensrügen entlang des tatsächlichen Verhandlungsablaufs geprüft. Die Sachrüge setzt dagegen bei den schriftlichen Urteilsgründen an – insbesondere bei Feststellungen, Beweiswürdigung und Strafzumessung.
Amtsgericht Leipzig und Landgericht Leipzig
Sprungrevisionen gegen Urteile des Amtsgerichts Leipzig und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts werden regelmäßig durch das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Hat das Landgericht Leipzig erstinstanzlich verhandelt, führt die Revision grundsätzlich zum Bundesgerichtshof. Diese Einordnung ist besonders wichtig, wenn nach einem amtsgerichtlichen Urteil auch eine Berufung mit neuer Beweisaufnahme offensteht.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Entscheidet das OLG Dresden über Revisionen aus Leipzig?
Regelmäßig über Sprungrevisionen und Revisionen gegen Berufungsurteile. Erstinstanzliche Landgerichtsurteile werden grundsätzlich vom BGH geprüft.
Kann ich Unterlagen am Leipziger Standort besprechen?
Ja, nach Terminvereinbarung in der Zweigstelle am Friedrich-List-Platz.
Wird der Fall im Revisionsverfahren erneut mit Zeugen verhandelt?
Grundsätzlich nein. Die Revision ist eine Rechtskontrolle und keine neue Tatsacheninstanz.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
