Revisionsanwalt München.
Die Münchner Zweigstelle verbindet persönliche Erreichbarkeit in Bayern mit einer bundesweit spezialisierten Revisionsprüfung.
München
Landsberger Straße 155/Haus 1, 80687 München
089 215 4855 0Persönliche Termine nach Vereinbarung.Persönlich erreichbar. Inhaltlich bundesweit organisiert.
München ist einer der größten deutschen Justizstandorte. Die Zweigstelle an der Landsberger Straße bietet einen regionalen Kontaktpunkt. Bei umfangreichen Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht München I ist besonders wichtig, die Revisionsarbeit früh zu organisieren, weil Protokoll, Urteilsgründe und zahlreiche Antragsunterlagen innerhalb einer festen Frist ausgewertet werden müssen.
Die Größe des Gerichtsstandorts darf nicht zu einer schematischen Bearbeitung führen. Eine Revision wird nicht nach Deliktsgruppe, sondern nach dem individuellen Verfahrensablauf aufgebaut. Persönliche Besprechungen in München helfen, die entscheidenden Konfliktpunkte der Hauptverhandlung zu identifizieren; anschließend entscheidet der Aktenstoff über die Rügefähigkeit.
Amtsgericht München und Landgericht München I
Über Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts München I entscheidet regelmäßig das Oberlandesgericht München. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts richtet sich die Revision grundsätzlich zum Bundesgerichtshof. In Bayern können daneben besondere Zuständigkeitsfragen entstehen, die anhand der konkreten Entscheidung geprüft werden müssen.
Standort, Zuständigkeit und Übergabe.
Kann die Kanzlei Revisionen nach Urteilen des Landgerichts München I übernehmen?
Ja. Erstinstanzliche Urteile werden grundsätzlich vom BGH überprüft; die Begründung kann bundesweit durch die Kanzlei erstellt werden.
Wo befindet sich die Münchner Zweigstelle?
Landsberger Straße 155/Haus 1, 80687 München. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Wie schnell müssen umfangreiche Unterlagen übergeben werden?
So früh wie möglich. Die Begründungsfrist ist grundsätzlich nicht verlängerbar; Umfang und Übermittlungsweg sollten unmittelbar abgestimmt werden.
Bundesweite Revisionsverteidigung.
Frist und Verfahrensstand sofort klären.
Für den ersten Anruf genügen Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum.
