Urteil verkündet?Die Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche eingelegt werden.Frist prüfen →
Mandatsübernahme und Aktenübergabe

Den Anwalt für die Revision wechseln. Ohne die Frist zu gefährden.

Die Revisionsbegründung kann durch einen anderen Verteidiger übernommen werden als die Tatsacheninstanz. Entscheidend ist eine klare Zuständigkeit: Wer wahrt welche Frist, wer verfügt über die Akte und wer reicht die Begründung ein?

Kurzantwort

Was zuerst geklärt werden sollte.

Ein Wechsel oder eine zusätzliche Beauftragung ist grundsätzlich möglich. Bei einem Wahlverteidiger richtet sich die Beendigung und Neuvergabe nach dem Mandat; bei einem Pflichtverteidiger gelten besondere gerichtliche Regeln. Bis alles geklärt ist, darf niemand davon ausgehen, dass der jeweils andere die Frist wahrt.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Markus Chilcott · Stand:

Revision bereits eingelegt

Die Einlegung ist nur der erste Schritt.

Ist die Revision bereits wirksam eingelegt, kann die spezialisierte Bearbeitung der Begründung unmittelbar organisiert werden. Das Einlegungsdatum, der genaue Inhalt der Erklärung und die richtige Eingangsstelle sollten trotzdem anhand der Gerichtsunterlagen überprüft werden.

Liegt das schriftliche Urteil bereits vor, ist das Zustelldatum besonders wichtig. Von ihm und vom Ablauf der Einlegungsfrist hängt regelmäßig der Beginn der Begründungsfrist ab. Diese Frist wird durch einen Anwaltswechsel nicht neu gestartet; gesetzliche Verlängerungen bei besonders später Urteilsabsetzung bleiben davon unberührt.

Geordnete Übergabe

Urteil, Protokoll und Anträge müssen schnell vollständig vorliegen.

Der bisherige Verteidiger kennt den Verlauf der Hauptverhandlung und besitzt häufig wesentliche Unterlagen. Eine sachliche Zusammenarbeit ist deshalb oft wertvoll. Benötigt werden insbesondere Urteil, Protokoll, Anklage, Eröffnungsbeschluss, Beweisanträge, gerichtliche Beschlüsse, Widersprüche und Zustellungsnachweise.

Die Übergabe sollte schriftlich dokumentieren, wer ab welchem Zeitpunkt für Einlegung, Aktenanforderung, Begründung und weitere Kommunikation zuständig ist. Doppelarbeit ist weniger gefährlich als eine ungeklärte Lücke; dennoch muss am Ende eindeutig feststehen, wer fristwahrend handelt.

  • Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum
  • Datum und Form der bisherigen Revisionseinlegung
  • Zustellung des schriftlichen Urteils
  • Kontaktdaten des bisherigen Verteidigers
  • vollständige vorhandene Verfahrensunterlagen
Wahl- und Pflichtverteidigung

Ein Pflichtverteidigerwechsel folgt eigenen Regeln.

Ein privat gewählter Revisionsanwalt kann zusätzlich oder anstelle des bisherigen Wahlverteidigers tätig werden, sobald Auftrag und Zuständigkeit geklärt sind. Eine bestehende Pflichtverteidigerbestellung endet dagegen nicht allein durch eine private Absprache. Aufhebung oder Wechsel der Beiordnung bedürfen einer gerichtlichen Entscheidung nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Auch eine Arbeitsteilung kann sinnvoll sein: Der bisherige Verteidiger bleibt mit seinem Wissen über die Hauptverhandlung eingebunden, während die revisionsrechtliche Prüfung und Begründung gesondert übernommen werden. Welche Lösung passt, hängt von Frist, Vertrauenslage, Aktenzugang und Verfahrensziel ab.

Vertiefung und Quellen

Nächste Schritte und amtliche Grundlagen.

Konkretes Revisionsverfahren?

Gericht, Aktenzeichen und Fristdaten zuerst übermitteln.

Danach lassen sich Prüfungsumfang, Unterlagen und Mandatsübernahme belastbar abstimmen.

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