Gegen die Urteile der Landgerichte in Strafsachen ist nur noch das Rechtsmittel der Revision gegeben.
Anders als vor dem Landgericht geht es im Revisionsverfahren nicht mehr um die (aufwändige) Aufklärung von Tatsachen, sondern nur noch um eine Überprüfung des Urteils des Landgerichts auf Rechtsfehler.
Vor diesem Hintergrund ist die Revision auch im wesentlichen ein schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung mit Aussagen, Befragungen und Beweismitteln gibt es nicht.
Machen wir uns nichts vor: Im Revisionsverfahren wird von einem Verurteilten das Revisonsverfahren nicht "aus Prinzip" betrieben, sondern weil eine Verurteilung vorliegt, die er oder sie nicht akzeptieren kann oder will, weil diese stark in das bisherige Leben eingreift. In vielen Fällen wird das eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe sein. Die Revision ist dann die letzte Hoffnung, eine Verbüßung dieser Strafe doch noch zu verhindern.
Die Einlegung der Revision muss äußerst schnell erfolgen; die Frist hierfür endet schon eine Woche nach Urteilsverkündung - letzter Tag der Frist ist regelmäßig derselbe Wochentag der Urteilsverkündung, nur eine Woche später.
Bereits die Einlegung der Revision ist an strenge Formalien gebunden.
Kern des Revisionsverfahren aus Sicht des Verurteilten ist die sogenannte Revisionsbegründung.
Schon das Verfahren vor dem Landgerichten mag dem "Normalbürger" komplex erscheinen. Die Regeln. denen eine Revisionsbegründung zu folgen hat und die Sachverhalte, die als Revisionsgründe herhalten, sind für Laien nicht mehr verständlich.
Für die Fähigkeiten, die zur Anfertigung einer Revisionsbegründung nötig sind, braucht es neben der ohnehin notwendigen langjährigen juristischen Ausbildung mit 2 Staatsexamina, der Befähigung zu Richteramt und einer spezialisierten Ausbildung im Strafrecht noch sehr spezielle Kenntnisse des Strafprozessrechts und auch noch sehr, sehr viel Erfahrung.
Alle diese Voraussetzungen werden von unserem Anwaltsteam erfüllt.
Bei uns sind Sie im Revisionsverfahren bestens aufgehoben.
Im Revisionsrecht betreuen wir von unserem Büro im Herzen Berlins aus Mandanten in ganz Deutschland.
Sie müssen übrigens mit Ihrem bisherigen Verteidiger gar nicht unzufrieden sein, um für das Revisonsverfahren einen Revisionsspezialisten hinzuzuziehen. Viele Verteidiger bearbeiten Revisionen gar nicht. Und es tut der Sache der Revisionsbegründung gut, wenn der Verfasser der Revisionsbegründung nicht die Hauptverhandlung vor dem Landgericht miterlebt hat - das vestellt nämlich den Blick auf die wirklichen Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Revision.
Ein Wort noch zum Thema Kosten: Eine professionelle Revisionsbegründung kann nicht "billig" sein. Wir sind aber immer bereit, eine machbare Lösung zu finden, etwa über eine Ratenzahlung.
Wir bieten zu Ihrem konkreten Fall eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon oder Videocall an, in der dann auch die Kosten besprochen werden, die bei der Bearbeitung Ihrer Revision anfallen würden.
Herzlichst, Ihr Rechtsanwalt Markus Chilcott